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Vermittlungsbedingungen für dt. Gastfamilien

1. Vertragsgrundlagen
Gegenstand des mit FLYOUT zustande kommenden Vertrages ist die Vermittlung eines Aupairs oder eines Praktikanten für die Kinderbetreuung und leichte Hausarbeit. Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit Au Pair-Info für deutsche Gastfamilien und „Au Pair“ bei deutschen Familien gelesen hat und die darin genannten Vorraussetzungen und Bedingungen erfüllt. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Verstöße gegen diese Bestimmungen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mit dem Au Pair oder gar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

2. Vermittlungsgebühr
Bei der Vermittlungsgebühr handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung.
Daher ist die Gebühr fällig, wenn die Dienstleistung bzw. der Vertragsabschluß getätigt wurde.
Sie ist unabhängig davon zu bezahlen, ob das Au Pair-/Praktikanten-Verhältnis erfolgreich zu Ende geführt wird oder nicht.
Erfolgt die Zahlung der Vermittlungsgebühr nicht oder nur teilweise wird pro Mahnung eine Gebühr
von 10,00 € fällig.
Die Vermittlungsgebühren betragen für ein Aupair, das für 12 Monate eingeladen wird, 530 €. Für Wechselaupairs und Praktikanten 44 € pro Monat, der in der Gastfamilie verbracht wird. Bei Folgeaufträgen reduziert sich die Vermittlungsgebühr (s. Vermittlungsgebührtabelle). Alle genannten Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte sich die Gastfamilie, nach Bewerber-Vorschlägen, für keinen Bewerber entscheiden, bleibt es im Ermessen von flyOUT eine Aufwandspauschale bis zu 80 € zu verlangen.
Bei Bewerbern aus der EU oder den USA, die länger als 6 Monate in Deutschland bleiben, verpflichtet sich die Gastfamilie, die Hälfte der Reisekosten zu übernehmen.

3. Kündigung des Au Pair/Praktikanten-Verhältnisses
Das Verhältnis kann nur aus wichtigem Grund von beiden Seiten mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt oder nur aus einem schwerwiegenden Grund einseitig fristlos gekündigt werden.
Auf jeden Fall ist FLYOUT umgehend telefonisch und schriftlich unter Angabe der Gründe zu
benachrichtigen.
Es sollte gewährleistet sein, dass das Au Pair/der Praktikant so lange in der Familie bleiben kann, bis für das Au Pair/der Praktikant eine neue Gastfamilie gefunden wird und/oder die Familie ein neues Au Pair/Praktikant bekommt. Erfolgt die Trennung von einem Au Pair mit einem geplanten 12monatigen Aufenthalt innerhalb der ersten 6 Wochen nach Einreise, erhält die Gastfamilie Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung. Bei einem Praktikanten erhält die Gastfamilie anteilig für die Monate, die der Praktikant den Haushalt früher verlassen hat, die Gebühr zurück oder eine Neuvermittlung.
Die Garantieleistung entfällt für Wechsel-Au Pairs, Au Pairs die durch Eigeninitiativbewerbung
vermittelt werden und Au Pairs mit einem geplanten Aufenthalt von weniger als 12 Monaten.

4. Rücktritt
Sollte die Gastfamilie aus Gründen, die FLYOUT nicht zu verschulden hat vom Vertrag zurück
treten, so ist die Hälfte der Gebühr sofort fällig. Sollte das Au Pair/der Praktikant aus Gründen, die FLYOUT nicht zu verschulden hat absagen oder nicht einreisen können, erhält die Gastfamilie Anspruch auf eine kostenlose Neuvermittlung.
Wird die Dienstleistung von der Gastfamilie in Auftrag gegeben, aber vor Aupair-/Praktikanten-Vertragsabschluss wieder zurück genommen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 € fällig. Entstehen in diesem Fall dem Aupair/des Praktikanten irgendwelche Kosten (z.B. Reisekosten), sind diese von der Gastfamilie ebenfalls zu übernehmen.

5. Anreise des Au Pairs
Die Gastfamilie informiert FLYOUT über die Anreise des Au Pairs/Praktikanten, sowie über wichtige
Änderungen, die den Au Pair/Praktikanten-Aufenthalt betreffen. Die Gastfamilie holt das Au Pair/Praktikant vom Ankunftsfort ab und stellt sicher, dass vor Einreise des Au Pairs eine Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen ist. Bei Praktikanten, die keine Versicherung haben, müssen bei der Mini-Job-Zentrale gemeldet werden. Die Kosten dafür trägt die Gastfamilie. FLYOUT empfiehlt zusätzlich eineHaftpflichtversicherung abzuschließen.


6. Behördliches Genehmigungsverfahren
Nach Eintreffen des Au Pairs verpflichtet sich die Gastfamilie alle weiteren u.a. Behördengänge selbst
in die Hand zu nehmen:
•    Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
•    Beantragung einer Arbeitserlaubnis bei der Agentur für Arbeit (bei EU-Aupairs und Wechselaupairs)
•    Beantragung der Visumverlängerung bei der Ausländerbehörde
Die daraus entstehenden Kosten werden von der Gastfamilie übernommen.

7. Haftung

Die Dienstleistung von FLYOUT beschränkt sich lediglich auf die Vermittlung eines Au Pairs/Praktikanten. FLYOUT übernimmt keine Garantie für die Dauer und das Gelingen des Au Pair-/Praktikanten-Aufenthaltes. Ebenso übernimmt FLYOUT keinerlei Haftung gegenüber dem Au Pair, dem Praktikanten und der Gastfamilie.
Des Weiteren haftet FLYOUT nicht für:
•    Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben, die das Au Pair/der Praktikant gegenüber der Gastfamilie macht
•    evtl. zusätzlich entstehende Kosten
•    Schäden/Zahlungsverpflichtungen, die das Au Pair/der Praktikant verursacht, weder gegenüber der Gastfamilie noch gegenüber Dritten
•    Eine negative Entscheidung der Behörden beim Visumantrag bzw. für eine verspätete oder keine Einreise des Au Pairs

8. Datenschutz

Die Angaben der Familie werden vertraulich behandelt und bei FLYOUT gespeichert. Die Daten
werden lediglich an das ausgewählte Au Pair/den Praktikanten und an die Partneragenturen im Ausland weiter gegeben.

9. Sonstiges
Der Gastfamilie ist es ausdrücklich untersagt, Adressen bzw. Daten von Au Pairs/Praktikanten sowie
Partneragenturen, die sie von FLYOUT erhalten hat an Dritte weiterzuleiten oder zu missbrauchen. Bei Verstoß wird FLYOUT dies strafrechtlich verfolgen.
FLYOUT behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au Pairs/Praktikanten, die nachweislich falsche Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Richtlinien des EU-Abkommens für Au Pairs nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen und ggf. der zuständigen Behörde weiterzuleiten.

FLYOUT ist nicht verpflichtet vor Eingang der Vermittlungsgebühr weitere Leistungen zu erbringen.

Sollten Teile dieses Vertrages ungültig oder unwirksam sein, behält der Rest seine Gültigkeit.



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